Haltestelle verlegt - Straße gesperrt?
weitere Verkehrseinschränkungen hier
Aktualisiert: 01.03.2021 / 09:45 Uhr
Laut 4. Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt müssen in unseren Linienbussen auch weiterhin alle Fahrgäste einen Mund-Nasenschutz tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN 95/N95) verpflichtend. Eine einfache stoffliche Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht zulässig.
Der Einstieg in die Busse erfolgt vorn und es können beim Fahrpersonal Fahrscheine erworben werden. Ansonsten bleibt der Bereich in unmittelbarer Nähe des Fahrers für den Fahrgastaufenthalt gesperrt.
Für persönliche Besuche auf unseren Betriebshöfen empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminverbeinbarung. Dies gilt z.B. für die Abholung von Schülerfahrkarten.
Aktualisiert: 15.02.2021 / 11:15 Uhr
die landesweite Mobilität für Ausbildung und Freizeit
Dieses Angebot für monatlich 50 Euro gilt für alle Azubis, die eine duale oder schulische Ausbildung in Sachsen-Anhalt machen oder in Sachsen-Anhalt wohnen und ihre Ausbildung in einem anderen Bundesland absolvieren.
Alle wichtigen Informationen und Nutzungsbedingungen finden Sie auf
https://www.mein-takt.de/azubiticket