Schülerbeförderung

Nachfolgende Hinweise möchten wir an alle Fahrschüler und deren Eltern richten:

  • Nicht toben und Hasche spielen an der Haltestelle! Wie schnell gerät man im „Eifer des Gefechts“ auf die Fahrbahn.
  • Beim Einsteigen nicht drängeln und gegen die Bustüren drücken! Die Türen können automatisch blockieren.
  • Nach dem Einstieg immer nach hinten nachrücken.
  • Die Sitzplätze stehen zuerst den jüngeren Mitschülern zur Verfügung! Die Kleinen können sich noch nicht ausreichend festhalten und sind deshalb in Kurven und beim Bremsen besonders gefährdet.
  • Im Bus die Schultaschen auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen! Taschen gehören nicht in den Mittelgang – Stolpergefahr – und nicht auf die Sitzplätze, denn andere beanspruchen auch einen Sitzplatz.
  • Gut festhalten, wenn man keinen Sitzplatz hat! Wer sich nicht festhält, ist bei einer Bremsung besonders gefährdet!
  • Keine mutwillige oder fahrlässige Zerstörung oder Verschmutzung! Schäden und Verschmutzungen kosten zusätzlich Geld.
  • Rechtzeitig vor dem gewünschten Ausstieg den Haltewunschtaster betätigen! Das Vorzeigen des Schülerausweises oder ein Hinweis beim Einstieg sind nicht ausreichend.
  • Nach dem Ausstieg nicht vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen! Erst den Bus wegfahren lassen, dann nach links und rechts schauen und wenn nichts kommt, die Straße überqueren.
  • Jeder Fahrschüler muss im Besitz eines stets gültigen Fahrausweises – Schülerfahrkarte – sein und hat diese beim Einsteigen in den Bus unaufgefordert vorzuzeigen! Wenn man keine Schülerfahrkarte hat, kann das teuer werden. Der Verlust der Schülerfahrkarte ist unverzüglich in der Schule zu melden!
  • Kann sich ein Schüler nicht wie oben genannt beim Fahrer ausweisen, ist das Fahrpersonal berechtigt, für die Beförderung des/der Schülers/in ein Entgelt zu verlangen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
  • Jeder Fahrschüler sollte rechtzeitig an der Haltestelle sein!

Werte Eltern, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind einen gültigen Fahrausweis besitzt.

Ihre Verantwortung für das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg ist durch die Beförderung im öffentlichen Linienverkehr nicht aufgehoben!

Die Beförderung der Schüler erfolgt gemeinsam mit den anderen Benutzern des ÖPNV im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten richtet sich nach den Bestimmungen § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Träger der Schülerbeförderung geben „Schülerfahrkarten“ im Scheckkartenformat einmalig zu Beginn des Schuljahres aus. Der Antrag auf Ausstellung des Schülerfahrausweises kann von der Homepage des Salzlandkreises unter https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/formulare/#41 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Gültigkeitszeitraum bezieht sich auf das aufgedruckte Schuljahr. Die Schülerfahrkarte berechtigt zur Beförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort. Verlorengegangene oder beschädigte „Schülerfahrkarten“ werden gegen eine Gebühr von 12,00 Euro ersetzt. Bei "Schülerfahrkarten" die gleichzeitig als Deutschlandticket gültig sind, berechtigt dies deutschlandweit zur Nutzung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Verlorengegangene oder beschädigte „Schülerfahrkarten mit D-Ticket-Funktion“ werden gegen eine Gebühr von 15,00 Euro ersetzt.

Beachten Sie dazu folgende Vorgehensweise:

Der Verlust der „Schülerfahrkarte mit D-Ticket-Funktion“ muss unmittelbar nach Feststellung während der Geschäftszeiten bei der KVG Salzland am Hauptsitz in Bernburg (Telefon: +49 3471 3569-25) angezeigt werden.

Den Verlust der Schülerfahrkarte meldet der/die Schüler/in im Sekretariat der Schule und erhält eine Ersatzfahrkarte, die mit einer vorgegebenen Gültigkeit versehen ist. Während dieser Zeit ist auf Antrag des Erziehungsberechtigten oder des Schülers bei der Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH, Altenburger Chaussee 1 b, 06406 Bernburg, eine neue „Schülerfahrkarte“ zu erwerben. Die neu ausgestellte Schülerfahrkarte wird im Austausch gegen die Ersatzfahrkarte an den Betriebshöfen Aschersleben, Bernburg und Calbe, ausgegeben.

Eine Abholung ist nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Standorten möglich:

Hauptsitz der KVG Salzland mbH
Altenburger Chaussee 1 b
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 3569-25

Betriebshof Aschersleben
Siemensstraße 11
06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 8727-10

Betriebshof Calbe
Nienburger Straße 107
39240 Calbe (Saale)
Telefon: +49 39291 2485

Schüler, Auszubildende und Studenten, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können nach den geltenden Tarifbestimmungen Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Fahrpreis bei Vorlage eines gültigen und mit Passfoto versehenen Schüler- oder Studentenausweises bzw. bei Vorlage einer Berechtigungskarte erwerben.

Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego.

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