- Kostenlose Kindermitnahme im Verbundgebiet
Kinder werden – im gesamten Verbundgebiet – bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) unentgeltlich –auch in Gruppen – befördert, wenn diese in Begleitung von mindestens einer Person mit vollendetem 6. Lebensjahr (6. Geburtstag) sind. Kindergartengruppen werden bis zur Einschulung – im gesamten Verbundgebiet – kostenlos befördert, wenn diese in Begleitung von mindestens einem volljährigen Erzieher sind. - Altersgrenze für ermäßigte Fahrscheine
Berechtigt für eine ermäßigte Einzelfahrt, Tageskarte und 4er Karte, sowie für die ermäßigte Anschlussfahrt sind Kinder vom 6. bis 15. Geburtstag.