Schülerfahrkarte
Die Beförderung der Schüler erfolgt gemeinsam mit den anderen Benutzern des ÖPNV im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten richtet sich nach den Bestimmungen § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Träger der Schülerbeförderung geben, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Schülerfahrkarten heraus. Hierbei wird zwischen relationsbezogenen Fahrkarten und dem Deutschland-Ticket unterschieden. Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte direkt an das Amt 41 des Salzlandkreises.
Relationsbezogene Fahrkarten
Relationsbezogene Fahrkarten werden im Allgemeinen bei kürzeren Fahrtwegen ausgegeben. Die Fahrkarten haben Scheckkartenformat und berechtigen zur Beförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort.
Deutschland-ticket
Bei längeren Fahrtwegen erhalten die Schüler ein Deutschland-Ticket als Schülerfahrkarte. Die Ausgabe erfolgt in Form einer elektronischen Chipkarte.
Im Gegensatz zu den relationsbezogenen Fahrkarten, die auch jedes Jahr neu ausgegeben werden, können die Chipkarten des Deutschland-Tickets ggf. mehrere Jahre genutzt werden.
Für beide Fahrkartenarten gilt, dass sie jährlich neu beantragt werden müssen.
Karte verloren?
Eine Abholung ist nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Standorten möglich:
Altenburger Chaussee 1 b
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 3569-25
Siemensstraße 11
06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 8727-10
Nienburger Straße 107
39240 Calbe (Saale)
Telefon: +49 39291 2485
Schüler, Auszubildende und Studenten, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können nach den geltenden Tarifbestimmungen Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Fahrpreis bei Vorlage eines gültigen und mit Passfoto versehenen Schüler- oder Studentenausweises bzw. bei Vorlage einer Berechtigungskarte erwerben.
Alternativ sollten nicht Anspruchsberechtigte den Erwerb eines Deutschland-Tickets bei der KVG erwägen.
Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego.