Die Beförderung der Schüler erfolgt gemeinsam mit den anderen Benutzern des ÖPNV im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten richtet sich nach den Bestimmungen § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Träger der Schülerbeförderung geben „Schülerfahrkarten“ im Scheckkartenformat einmalig zu Beginn des Schuljahres aus. Der Antrag auf Ausstellung des Schülerfahrausweises kann von der Homepage des Salzlandkreises unter https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/formulare/#41 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Gültigkeitszeitraum bezieht sich auf das aufgedruckte Schuljahr. Die Schülerfahrkarte berechtigt zur Beförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort. Verlorengegangene oder beschädigte „Schülerfahrkarten“ werden gegen eine Gebühr von 12,00 Euro ersetzt. Bei "Schülerfahrkarten" die gleichzeitig als Deutschlandticket gültig sind, berechtigt dies deutschlandweit zur Nutzung in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs. Verlorengegangene oder beschädigte „Schülerfahrkarten mit D-Ticket-Funktion“ werden gegen eine Gebühr von 15,00 Euro ersetzt.

Beachten Sie dazu folgende Vorgehensweise:

Der Verlust der „Schülerfahrkarte mit D-Ticket-Funktion“ muss unmittelbar nach Feststellung während der Geschäftszeiten bei der KVG Salzland am Hauptsitz in Bernburg (Telefon: +49 3471 3569-25) angezeigt werden.

Den Verlust der Schülerfahrkarte meldet der/die Schüler/in im Sekretariat der Schule und erhält eine Ersatzfahrkarte, die mit einer vorgegebenen Gültigkeit versehen ist. Während dieser Zeit ist auf Antrag des Erziehungsberechtigten oder des Schülers bei der Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH, Altenburger Chaussee 1 b, 06406 Bernburg, eine neue „Schülerfahrkarte“ zu erwerben. Die neu ausgestellte Schülerfahrkarte wird im Austausch gegen die Ersatzfahrkarte an den Betriebshöfen Aschersleben, Bernburg und Calbe, ausgegeben.

Eine Abholung ist nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Standorten möglich:

Hauptsitz der KVG Salzland mbH
Altenburger Chaussee 1 b
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 3569-25

Betriebshof Aschersleben
Siemensstraße 11
06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 8727-10

Betriebshof Calbe
Nienburger Straße 107
39240 Calbe (Saale)
Telefon: +49 39291 2485

Schüler, Auszubildende und Studenten, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können nach den geltenden Tarifbestimmungen Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Fahrpreis bei Vorlage eines gültigen und mit Passfoto versehenen Schüler- oder Studentenausweises bzw. bei Vorlage einer Berechtigungskarte erwerben.

Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego.

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